Was sollte ich zur Erstberatung mitbringen?
Natürlich immer sämtlichen Schriftverkehr, der mit Ihrem Fall zu tun hat (z. B. Verträge, eigene Schreiben oder Schreiben der Gegenseite, Klagen). Sind Sie nicht sicher, ob etwas mitzunehmen ist, nehmen Sie es im Zweifel lieber mit! Falls die Angelegenheit mit bestimmten räumlichen Situationen zusammenhängt, kann der Anwalt sich mit Photos oder Plänen einen ersten Eindruck verschaffen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitte mindestens die Versicherungsscheinnummer (von Versicherungsschein oder letzter Beitragsrechnung), ggf. Schadennummer und Versicherungsschein mitbringen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitte mindestens die Versicherungsscheinnummer (von Versicherungsschein oder letzter Beitragsrechnung), ggf. Schadennummer und Versicherungsschein mitbringen.
Bei der ersten Beratung schildern Sie dem Anwalt Ihren Fall und legen eventuell Unterlagen zur ersten Durchsicht vor. Der Anwalt berät Sie dann zur weiteren Vorgehensweise und deren Erfolgsaussichten. Danach können Sie sich die Sache in Ruhe überlegen:
Falls Sie nichts weiter unternehmen wollen, bleibt es bei der Beratungsgebühr.
Die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten ist meistens vom Gegenstandswert abhängig, d. h. von Ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Angelegenheit.
Beispiele:
- Forderungs- oder Schadenersatzangelegenheit: Höhe des geforderten Geldbetrags
- Streit über den Bestand eines Mietverhältnisses: Jahresmietwert
- Streit über Kündigung eines Arbeitsvertrages: 3-facher-Bruttomonatsverdienst
Hingewiesen: Die Ausführungen auf dieser Seiten zu Gebühren und Kosten stellen nur eine erste, unverbindliche Information zur Ihrer Orientierung dar. Genauere und verbindliche Angaben können wir Ihnen nur persönlich in der Beratung, auf Grundlage Ihres individuellen Falles machen.
Beispiel: Hatte der Kläger 10.000 € eingeklagt und bekommt er vom Gericht 7.000 € zugesprochen, muss er 3/10 aller Verfahrenskosten tragen, der Beklagte 7/10.
Zu dieser Grundregel bestehen jedoch einige wichtige Ausnahmen: Bei Ehesachen werden die Kosten regelmäßig “gegeneinander aufgehoben”, d. h. jede Seite trägt – unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits – ihre Anwaltsgebühren; die Gerichtskosten werden geteilt. Bei Arbeitsgerichtsprozessen (1. Instanz) trägt jede Partei regelmäßig ihre eigenen Anwaltsgebühren; die Gerichtskosten werden nach dem Ausgang des Rechtsstreits verteilt.
Eine Übersicht zu Vermieter-Rechtsschutzversicherungen finden Sie hier, eine Vergleichsübersicht der Zeitschrift Finanztest hier.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben können Sie bereits vor dem Besprechungstermin bei uns dafür sorgen, dass die weitere Abwicklung reibungslos und ohne Verzögerung funktioniert: Rufen Sie bei Ihrer Versicherung an, schildern Sie kurz Ihren Fall und lassen Sie sich eine schriftliche Deckungszusage mit Schadennummer geben. Wenn Sie diese Deckungszusage mitbringen, können wir sofort “loslegen” und am Ende mit der Versicherung problemlos abrechnen.
Ohne bereits vorhandene Deckungszusage benötigen wir unbedingt die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie immer den Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrem Fall betrauen.
Immobilien-Sachverständige
- wir setzen Duplex-Drucker mit besonders langlebiger Drucktechnik ein, um möglichst wenig Papier schonend zu bedrucken,
- unsere Beleuchtung und EDV-Technik wird regelmäßig ausgetauscht und den neuesten Standards angepasst,
- wir beziehen Ökostrom aus 100% Wasserkraft.
2014 wurde die Bürofläche am eingeführten Standort im Landsberger Zentrum – nur 500 m vom Amtsgericht entfernt – vergrößert und damit die Beratungsmöglichkeiten für die Mandanten weiter verbessert.