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Was sollte ich zur Erstberatung mitbringen?

Natürlich immer sämtlichen Schriftverkehr, der mit Ihrem Fall zu tun hat (z. B. Verträge, eigene Schreiben oder Schreiben der Gegenseite, Klagen). Sind Sie nicht sicher, ob etwas mitzunehmen ist, nehmen Sie es im Zweifel lieber mit! Falls die Angelegenheit mit bestimmten räumlichen Situationen zusammenhängt, kann der Anwalt sich mit Photos oder Plänen einen ersten Eindruck verschaffen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitte mindestens die Versicherungsscheinnummer (von Versicherungsschein oder letzter Beitragsrechnung), ggf. Schadennummer und Versicherungsschein mitbringen.

 

Natürlich immer sämtlichen Schriftverkehr, der mit Ihrem Fall zu tun hat (z. B. Verträge, eigene Schreiben oder Schreiben der Gegenseite, Klagen). Sind Sie nicht sicher, ob etwas mitzunehmen ist, nehmen Sie es im Zweifel lieber mit! Falls die Angelegenheit mit bestimmten räumlichen Situationen zusammenhängt, kann der Anwalt sich mit Photos oder Plänen einen ersten Eindruck verschaffen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitte mindestens die Versicherungsscheinnummer (von Versicherungsschein oder letzter Beitragsrechnung), ggf. Schadennummer und Versicherungsschein mitbringen.

Weniger als oft befürchtet wird: Die Erstberatung wird bei uns in der Regel nach dem tatsächlichem Zeitaufwand im 5-Minuten-Takt abgerechnet, die Höhe können Sie vom Rechtsanwalt im Laufe der Beratung oder auch vorab bei unseren Fachangestellten erfragen.

Bei der ersten Beratung schildern Sie dem Anwalt Ihren Fall und legen eventuell Unterlagen zur ersten Durchsicht vor. Der Anwalt berät Sie dann zur weiteren Vorgehensweise und deren Erfolgsaussichten. Danach können Sie sich die Sache in Ruhe überlegen: Falls Sie nichts weiter unternehmen wollen, bleibt es bei der Beratungsgebühr.

Falls an die Gegenseite geschrieben werden muss oder ein Gerichtsverfahren zu führen ist, entstehen weitere Gebühren. Hier gibt es die Möglichkeit, entweder die gesetzlichen Gebühren oder eine individuelle Vergütung nach Zeitaufwand zu vereinbaren. Dies bespricht der Anwalt mit Ihnen, bevor Sie das weitere Mandant erteilen.

Gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Anwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für die Berechnung der Gerichtskosten in Zivilsachen das Gerichtskostengesetz. Bei Anwendung des RVG entsteht das Honorar immer in einer bestimmten Höhe – unabhängig davon, welchen Anwalt Sie beauftragen. Die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten ist meistens vom Gegenstandswert abhängig, d. h. von Ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Angelegenheit. Beispiele:

  • Forderungs- oder Schadenersatzangelegenheit: Höhe des geforderten Geldbetrags
  • Streit über den Bestand eines Mietverhältnisses: Jahresmietwert
  • Streit über Kündigung eines Arbeitsvertrages: 3-facher-Bruttomonatsverdienst

Hingewiesen: Die Ausführungen auf dieser Seiten zu Gebühren und Kosten stellen nur eine erste, unverbindliche Information zur Ihrer Orientierung dar. Genauere und verbindliche Angaben können wir Ihnen nur persönlich in der Beratung, auf Grundlage Ihres individuellen Falles machen.

Im “normalen” Zivilprozess richtet sich die Verteilung der Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Ausgang des Rechtsstreits in der letzten Instanz: Das Gericht bestimmt in dieser Entscheidung, welche Partei mit welcher Quote sämtliche Verfahrenskosten zu tragen hat. Diese Quote richtet sich letztendlich nach dem Verhältnis des Gewinnens und Verlierens:

Beispiel: Hatte der Kläger 10.000 € eingeklagt und bekommt er vom Gericht 7.000 € zugesprochen, muss er 3/10 aller Verfahrenskosten tragen, der Beklagte 7/10.

Zu dieser Grundregel bestehen jedoch einige wichtige Ausnahmen: Bei Ehesachen werden die Kosten regelmäßig “gegeneinander aufgehoben”, d. h. jede Seite trägt – unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits – ihre Anwaltsgebühren; die Gerichtskosten werden geteilt. Bei Arbeitsgerichtsprozessen (1. Instanz) trägt jede Partei regelmäßig ihre eigenen Anwaltsgebühren; die Gerichtskosten werden nach dem Ausgang des Rechtsstreits verteilt.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert, um Rechtsstreitigkeiten ohne Kostenrisiko eingehen zu können. Allerdings decken Versicherung abhängig vom Umfang immer nur Streitigkeiten aus bestimmten Lebensbereichen und im Zusammenhang mit bestimmten, versicherten Risiken (z. B. bestimmte Fahrzeuge oder Immobilien) ab. Lassen Sie sich über die verschiedenen Vertragsarten entweder von einer Versicherung Ihrer Wahl oder von uns beraten.

Eine Übersicht zu Vermieter-Rechtsschutzversicherungen finden Sie hier, eine Vergleichsübersicht der Zeitschrift Finanztest hier.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben können Sie bereits vor dem Besprechungstermin bei uns dafür sorgen, dass die weitere Abwicklung reibungslos und ohne Verzögerung funktioniert: Rufen Sie bei Ihrer Versicherung an, schildern Sie kurz Ihren Fall und lassen Sie sich eine schriftliche Deckungszusage mit Schadennummer geben. Wenn Sie diese Deckungszusage mitbringen, können wir sofort “loslegen” und am Ende mit der Versicherung problemlos abrechnen.

Ohne bereits vorhandene Deckungszusage benötigen wir unbedingt die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie immer den Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrem Fall betrauen.

Seit langem setzen wir alles daran, unsere Dienstleistung im Sinne unserer gemeinsamen Umwelt zu erbringen:

  • wir setzen Duplex-Drucker mit besonders langlebiger Drucktechnik ein, um möglichst wenig Papier schonend zu bedrucken,
  • unsere Beleuchtung und EDV-Technik wird regelmäßig ausgetauscht und den neuesten Standards angepasst,
  • wir beziehen Ökostrom aus 100% Wasserkraft und
  • wir gleichen die CO2-Belastung durch unser Briefpapier aus.

Gegründet wurde die Kanzlei bereits 1969 von Rechtsanwalt Helmut H. Kappes. Nach einer längeren Phase mit zwei Anwälten, trat 1997 mit Dr. Florian Kappes der Sohn des Kanzleigründers ein. Die zunehmende Nachfrage nach qualifizierter Beratung mit festem Blick auf die Mandanteninteressen führte zu weiterem Wachstum.
2014 wurde die Bürofläche am eingeführten Standort im Landsberger Zentrum – nur 500 m vom Amtsgericht entfernt – vergrößert und damit die Beratungsmöglichkeiten für die Mandanten weiter verbessert.